WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

 

Die A&L Beratung ist eine von der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Mitte GmbH getragene Schuldnerberatung.

Die in Niedersachsen seit 2008 anerkannte und zugelassene Schuldnerberatung steht mit Schuldnerberatungsstellen in Hameln und Stadthagen den Klienten als Anlaufstelle zur Verfügung.

Einen ersten Beratungstermin erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen.

Unsere Schuldnerberater stehen als kompetente Ansprechpartner zur Seite, um zusammen mit Ihnen gemeinsame Lösungswege aus der Schuldenfalle zu finden. Es gibt keine Wartezeiten, so dass die Bearbeitung sofort beginnen kann.

Wir möchten, dass Sie schnell wieder sorgenfrei in die Zukunft schauen können.

VERBRAUCHERINSOLVENZ

Schuldnerberatung

PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO

Schuldnerberatung Verbraucherinsolvenz

 Ursprünglich galt der sogenannte „Konkurs“ nur für Firmen, Betriebe und Unternehmen. Heute nennt man diese Form der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz und seit 1999 kann sie nun auch von Privatpersonen beansprucht werden. Diese Entschuldungsmöglichkeit wird als Verbraucherinsolvenz bezeichnet. Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht einen finanziellen Neustart ohne Schuldenberg – auch dann, wenn der Schuldner finanziell nicht in der Lage ist, seine Schulden in voller Höhe abzuzahlen.

Die A&L Beratung erarbeitet mit Ihnen Lösungen, um aus eigener Kraft aus der Schuldenfalle herauszukommen und führt für Sie außergerichtliche Einigungsversuche, Vergleichsverhandlungen und Ratenzahlungsvereinbarungen durch.

Bei notwendigen juristischen Schritten, haben wir einen erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Insolvenzrechts in unserem Team.

Das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, dient der Existensicherung und schützt vor „Kahlpfändungen“ in Ihrem Entschuldungsprozess. Es stellt einen wichtigen Schutz für Sie da, wenn z.B. Zwangsvorllstreckungen drohen. Mit dem unpfändbaren Betrag auf Ihrem Konto bleiben Sie in der Lage, Ihren Lebensunterhalt sowie z.B. Ihre Miete, weiter zu zahlen.

Das Pfändungsschutzkonto kann grundsätzlich bei jeder Bank als Girokonto ohne Dispositionskredit eingerichtet werden. Auch ein bestehendes Konto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, wenn es nicht überzogen ist und es sich um ein Einzelkonto handelt.

Ein Pfändungsschutzkonto wird von Ihrer Bank eingerichtet, sobald Sie über eine Pfändungsschutzkontobescheinigung den pfändungsfreien Betrag nachweisen. Diese Bescheinigung können Sie über A&L Beratung erhalten.